Beurlaubung

Ist eine Verhinderung am Schulbesuch vorhersehbar (z.B. wegen eines Facharzttermins oder eines anderen triftigen, nur in der Unterrichtszeit wahrnehmbaren Termins), so stellen Sie bitte mindestens drei Schultage im Voraus über das entsprechende Modul im Schulmanager (www.schulmanager-online.de) papierlos einen Antrag auf Beurlaubung bei der Schulleitung. Dabei ist immer eine Begründung anzugeben. Nicht möglich sind Beurlaubungen für Termine, die auch in der unterrichts-freien Zeit wahrgenommen werden können oder wegen Urlaubsreisen. Auch bei angesagten Leistungsnachweisen können Beurlaubungen in der Regel nicht gewährt werden.

Sie als Erziehungsberechtigte können Ihre Kinder nicht selbst vom Unterricht beurlauben.

Die Genehmigung der Beurlaubung durch die Schulleitung sehen Sie dann (papierlos) im Schulmanager.

Sonderfälle sind die Beurlaubungen am Nachmittag vom Wahlunterricht, vom Förderunterricht und von der offenen Ganztagsschule. In diesen Fällen beantragen Sie die Beurlaubung bitte spätestens am Morgen des betreffenden Tages per Mail an das Sekretariat: info@laurentius-fachoberschule.de